Die Kernkompetenzen der Kanzlei finden sich u.a. in den folgenden Bereichen:

 

  • Geltendmachung und Abwehr von zivilrechtlichen Ansprüchen aller Art
    (z.B. Vertragsverletzungen, Servitutsverletzungen, Mietrecht, Erbrecht, etc.)
  • Rechtsbeziehungen zwischen Ehepartnern, Eltern und Kindern (z.B. Ehevertrag)
  • Vertretung bei Scheidungen (z.B. Eheschließungsvereinbarungen, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens)
  • Rechtliche Beratung von Unternehmen bei Händlerverträgen und Zielvereinbarungen

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Problemen des Vertriebsrechtes

  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Schadenersatz,
    insbesondere bei Vertragsverletzungen oder deliktischem Verhalten
  • Vertragsgestaltung und Beratung bei juristischen Problemen im Bereich Sportrecht
  • Persönlichkeitsrechte und Vermarktung der eigenen Person
  • Vertretung vor Strafrechtsbehörden bereits ab dem Ermittlungsverfahren.
  • Vertretung von sowohl Klein- und Mittelbetrieben, als auch von Großkonzernen
  • Beratung bei Unternehmensgründung
  • Rechtliche Beratung in der unternehmerischen Tätigkeit (z.B. AGBs, Forderungsbetreibung, Gewährleistung, Schadenersatz)
  • Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus Verkehrsunfällen
  • Erstellung und Überprüfung von Verträgen in allen Kompetenzbereichen,
    u.a. Kaufverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen, etc.
  • Vertretung vor Verwaltungsbehörden

„Etwas ist nicht recht, weil es Gesetz ist,
sondern es muss Gesetz sein, weil es recht ist.“

Charles de Secondat